AGB der Schwimmschule
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kursbuchung
Stand 01.04.2024 –
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Unternehmer Mary Schnackertz/Mermaidingcologne (nachfolgend: „Schwimmschule“) geschlossenen Verträge in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB vom Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung aller von der Schwimmschule angebotenen und buchbaren Kurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie dem Verkauf von Schwimmzubehör jeglicher Art.
§2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung des Kursangebotes auf der Webseite der Schwimmschule stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zum Vertragabschluss dar.
(2) Durch die Anmeldung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung des entsprechenden Kurses ab.
(a) Die Anmeldung erfolgt über die Webseite www.mermaidingcologne.de (b) Für eine wirksame Anmeldung benötigt die Schwimmschule Angaben zu Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer.
(c) Die Anmeldung kann durch eine natürliche Person nur erfolgen, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(d) Auch juristische Personen, wie Firmen, Vereine, Praxen oder Einrichtungen können ein Angebot zur Buchung abgeben.
(e) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Buchende erhält von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung in elektronischer Form. Erst mit Bestätigung der Anmeldung seitens der Schwimmschule ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Er ist in dem Fall auch dann zustande gekommen, wenn die Kursgebühr nicht fristgerecht entrichtet wird.
(4) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, zur Zahlung der Kursgebühr.
§3. Vertragsdauer, Kündigung
(1) Bei Verträgen über mehrere Kurseinheiten ist die Dauer des Vertrages auf die jeweils gebuchte Anzahl der Kurseinheiten beschränkt. Wird die jeweilige Anzahl der Kurseinheiten nicht im Rahmen der angegeben Laufzeit ausgeschöpft, verfallen die restlichen Kurseinheiten nach Ablauf der Laufzeit automatisch.
(2) Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Sie resultiert insbesondere nicht automatisch aus der “Nichtbezahlung” der Kursgebühr.
(3) Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn eines Kurses ist nicht möglich.
(4) Das Ausfallen oder die Verlegung einzelner Kurseinheiten berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
§4. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmenden
(1) Erscheint der Teilnehmende nicht, besteht unabhängig vom Verschulden des Teilnehmenden kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
(2) Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht ebenfalls nicht.
§5. Rücktrittsrecht für Neukunden
Neukunden können – unabhängig vom einem etwaigen Widerrufsrecht – bis spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen vom Vertrag zurück treten.
(1) Der Rücktritt muss gegenüber der Schwimmschule schriftlich oder elektronisch erklärt werden.
(2) Nach wirksamem Rücktritt fallen nur die Gebühren für die bereits geleisteten Kurseinheiten an.
§6. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für unsere Kurse richten sich nach der aktuellen Preisliste. Diese entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
(2) Die Kursgebühr ist in voller Höhe bei Anmeldung über eine unserer Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen.
(3) In der Kursgebühr ist der Eintrittspreis für das Schwimmbad nicht enthalten.
(4) Jede Kurseinheit beträgt 30 Minuten, 25 Min. Wasserzeit und 5 Minuten feedback an die begleitende Person. Die Schwimmschule empfiehlt eine Extrazeit von mind. 30 Minuten einzuplanen und diese Zeit selbständig für das Duschen und Umkleiden einzuplanen.
§7. allgemeine Verhaltensregeln
(1) Die Hausordnung der benutzten Schwimmbäder, sowie die Regelungen der Schwimmschule sind zu beachten.
(2) Fotoaufnahmen sind nur nach Schrift. Genehmigung und Unterzeichnung entsprechender Dokumente erlaubt.
(3) Teilnehmende haben den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten. Dies gilt ebenso für die Begleitperson eines minderjährigen Kursteilnehmenden.
(4) Um die laufenden Kurse nicht zu beeinträchtigen, sollen sich alle Kinder frühestens 10 Minuten vor Kursbeginn umgezogen und geduscht in der Schwimmhalle aufhalten.
(5) Es ist von der Begleitperson insbesondere darauf zu achten, dass die Kinder erst das Becken betreten, wenn sie der Übungsleiter dazu auffordert. Ein plantschen am Beckenrand vor und nach der Schwimmeinheit ist untersagt, da dies den Ablauf des laufenden Unterrichts stört und die Schwimmschule hierfür keine Haftung übernimmt (vgl. §10 Abs.5).
(6) Die Schwimmschule bittet die Begleitperson im zugewiesenen Wartebereich im Bad Platz zu nehmen und Badeschuhe zu tragen.
(7) Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Teilnehmende sowie deren Begleitperson ohne Ersatzansprüche vom Kurs ausgeschlossen werden.
(8) Teilnehmende und ihre Begleitperson sind dazu verpflichtet für Ordnung und Sauberkeit in den Umkleidekabinen Sorge zu tragen.
§8. gesundheitliche Aspekte
(1) Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass sich der Teilnehmende in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken sind vorab mit einem Arzt abzuklären. Etwaige körperliche Einschränkungen des Teilnehmenden sind der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen. Auf Verlangen der Schwimmschule hin, ist dieser ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
(2) Muss die Kurseinheit durch den Teilnehmenden aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
(3) Die Schwimmschule ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Teilnehmende nicht die für das Kursprogramm erforderliche Gesundheit aufweist.
(4) Bei einer ansteckenden Erkrankung ist die Teilnahme an den Kursen untersagt.
§9. organisatorische Hinweise
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch eine bestimmte Kursleiterin bzw. einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Die Schwimmschule behält sich vor, im Falle einer Verhinderung auch kurzfristig die Kursleitung zu ersetzen.
(2) Die Schwimmschule behält sich vor, Kurse oder Kurseinheiten in folgenden Fällen abzusagen oder diese zu verlegen:
(a) Ausfall der Kursleitung und Unmöglichkeit des Ersatzes
(b) Schließung der Bäder aufgrund von technischer Störung, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse.
(c) Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl
Bereits gezahlte Kursentgelte können mit der Teilnahme an einem anderen Kurs verrechnet werden.
(3) Um in einem eventuellen Folgekurs den gleichen Termin (Wochentag und Uhrzeit) gewährleisten zu können, bittet die Schwimmschule um frühzeitige Anmeldung für den Folgekurs. Ansprüche auf einen Platz im Folgekurs bestehen nicht.
§10. Haftung
(1) Die Teilnahme an Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Teilnehmenden. Gleiches gilt für alle Begleitpersonen. Die Schwimmschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen oder durch Selbstüberschätzung entstehen.
(2) Die Schwimmschule haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften sie jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Die Schwimmschule verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
(5) Die Versicherung der Schwimmschule besteht erst ab dem Betreten des Schwimmbeckens, im Rahmen des Kurses (Kursbeginn) und endet mit dem Verlassen dieses am Kurs-Ende. Das Betreten des Schwimmbeckens ist erst ab Erlaubnis der Kursleiterin bzw. des Kursleiters gestattet.
(6) Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen.
(7) Die Aufsichtspflicht der Kursleiterinnen und Kursleiter beginnt ebenfalls erst mit Kursbeginn und endet bei Kurs-Ende. Daher sind Kinder und Jugendliche so lange zu beaufsichtigen, bis sie von der Kursleitung in Empfang genommen werden.
§11. Erfolgsgarantie
Es wird keine Garantie für den Erfolg des jeweiligen Kurses übernommen. Es wird keine Haftung für das Nichterreichen des Kurszieles übernommen. Der Kursteilnehmende ist in erster Linie selbst für seinen Erfolg verantwortlich.
§12. Schwimmabzeichen
(1) Die offiziellen Anforderungen von SSI sind für die Schwimmschule verbindlich.
§13. Datenschutz/Zuordnung der Teilnehmenden
(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden und der Teilnehmenden werden von der Schwimmschule ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verwendet. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die für die Anmeldung erforderlichen Informationen, gem. §1 Abs. 2 (b).
(2) Alle Einzelheiten zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung entnommen werden (Datenschutzerklärung • Mermaidingcologne)
(3) Die Schwimmschule ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§14. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
(2) Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Schwimmschule aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dortmund.